Barrierefreiheit
Stadtansicht Vöhrenbach

Barrierefreiheitserklärung

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT                                                                                                                  Die Stadtverwaltung Vöhrenbach ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Online-Präsenz der Stadt Vöhrenbach. 1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
 
Diese Webseite ist noch nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte
 
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:Da die neue Online-Präsenz der Stadtverwaltung Vöhrenbach erst erstellt wurde, sind derzeit teilweise Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien noch nicht barrierefrei. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch. Inhalte in leichter Sprache und in Form von Gebärdesprachenvideos werden zurzeit erarbeitet und nachgereicht.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.03.2021 erstellt beruht auf einer Selbstbewertung.Die Erklärung wurde zuletzt am 09.02.2022 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse info@voehrenbach.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

5. Durchsetzungsverfahren
 
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadtverwaltung Vöhrenbach wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
 
Falls die Stadtverwaltung Vöhrenbach nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
 
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
 
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
 
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


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