Grundsteuerreform
Allgemeine Informationen
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer neu geregelt. Die Umsetzung beginnt schon jetzt und erfordert die Mitwirkung der betroffenen Bürger bzw. Grundstückseigentümer. Die Feststellung der neuen Grundstückswerte erfolgt zum 01.01.2022; d.h. derjenige, der zum 01.01.2022 Eigentümer des Grundbesitzes war, muss die Erklärung abgeben. Diese sogenannte „Feststellungserklärung" müssen die Grundstückseigentümer bis zum 31. Oktober 2022 beim zuständigen Finanzamt abgeben. Dies gilt zunächst für die Bewertung der Grundsteuer B. Die Infoschreiben für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) werden später versendet. Grundbuchabschriften werden für die Feststellungserklärung nicht benötigt.
Das Landesfinanzministerium hat zur Grundsteuerreform u.a. ein Informationsblatt herausgegeben, in dem das Verfahren erläutert wird. Dieser Informationsflyer kann hier heruntergeladen werden:Informationsflyer (PDF) (391,1 KB)
Die Feststellungserklärung ist elektronisch abzugeben – am einfachsten über das Online-Portal ELSTER (www.elster.de). Wer keinen Computer oder Internetzugang besitzt, kann einen Härtefallantrag beim Finanzamt stellen und bekommt die Erklärungsvordrucke in Papierform.
Die zur Feststellungserklärung notwendigen Daten stehen zum Teil im Informationsschreiben, das die Grundstückseigentümer vom Finanzamt zugeschickt bekommen haben (u.a. das Aktenzeichen). Weitere notwendige Angaben sind insb. die Flurstücks-Nummer, die Gemarkung, die Grundstücksfläche, die Grundbuch-Blatt-Nr., die Eigentumsverhältnisse, der Bodenrichtwert und Angaben zur Nutzungsart des Grundstücks (Wohnen/Nichtwohnen). Letzteres ist wichtig, denn Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, haben künftig einen steuerlichen Vorteil (Abschlag von 30 Prozent).
Vom Land gibt es zur ELSTER-Erklärung eine Ausfüllanleitung. Diese kann hier heruntergeladen werden:
Ausfüllanleitung (PDF) (4,147 MB)
Auf der Internet-Seite www.grundsteuer-bw.de gibt es dazu auch ein Erklär-Video.
Die für die Feststellungserklärung notwendigen Bodenrichtwerte stehen unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung:
Bodenrichtwerte/BORIS-BW
Auf der Internet-Seite www.grundsteuer-bw.de finden Sie weitere Informationen und erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf die häufig gestellten Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo. Allgemeine Fragen können auch dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de gestellt werden.
Weitere Hinweise: Die bisherige Rechtslage zur Grundsteuer gilt noch bis Ablauf des Jahres 2024. Für das Jahr 2025 muss dann erstmals die neu berechnete Grundsteuer bezahlt werden.
Weitere Auskünfte zur Grundsteuerreform, zur Feststellungserklärung und zu den Bodenrichtwerten erhalten Sie bei den Finanzämtern bzw. beim Gemeinsamen Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Schwarzwald-Baar (Stadt Donaueschingen) unter dem nachfolgenden Link:Gemeinsamer Gutachterausschuss