Aus dem Gemeinderat der Stadt Vöhrenbach
Tempo 30 km/h-Zone beschlossen
Vöhrenbach Beim ersten TOP ging es um die Beratung und Beschlussfassung zur Beantragung einer Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 in Teilbereichen der Friedirchstraße, der Villinger Straße und der Schützenstraße. Nach ausführlicher Diskussion entschied sich das Gremium für die Einführung in folgenden Bereichen:
aus Richtung Unterkirnach kommend: ab der Einmündung der Zufahrt zur Josef-Hebting-Schule bis zur Kreuzung Friedrichstraße.Aus Richtung Furtwangen kommend: ab Einmündung Casimir-Stegerer-Gasse (vor der Bushaltestelle) bis Schützenstraße 17, zum Ende der zweiten Einfahrt zum Netto-Parkplatz.
Als nächstes wurde der Haushaltsplan 2026 eingebracht. Der Gemeinderat nahm den vorgelegten Entwurf des Ergebnishaushalts und der Finanzplanung 2027 – 2029 zur Kenntnis. Entsprechende in der Sitzung und in der folgenden Sitzung beratene Änderungen sollen berücksichtigt und eingearbeitet werden, um anschließend die überarbeitete Fassung erneut in öffentlicher Sitzung zu beraten.
Zuletzt ging es um die Überprüfung und Festlegung der Hebesätze der Grundsteuer A und B. Der Gemeinderat beschloss, den Hebesatz für die Grundsteuer A zu belassen. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 01.01.2026 mit 690 v.H. festgesetzt. Anschließend wurde die beigefügte Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und er Gewerbesteuer (Hebesatzung) verabschiedet.
