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Aus dem Gemeinderat der Stadt Vöhrenbach:

Großflächen Agri-PV-Anlage in Urach mit ca. 27 Hektar abgelehnt

Vöhrenbach   Gleich zu Sitzungsbeginn stand ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans zur Nutzung mit einer Großflächen-Agri-PV-Anlage auf den Grundstücken Flst. Nr. 10/9, 10/13 und 14 auf der Gemarkung Urach auf der Tagesordnung. Nach ausführlicher Information und Beratung lehnte der Gemeinderat diesen Antrag mehrheitlich ab.
Die Beschaffung eines Anhängers für die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Hammereisenbach wurde einstimmig bewilligt. Die Vergabe des Auftrags erfolgte an die Firma Hirt aus Deißlingen zu einem Angebotspreis in Höhe von 15.998,36 EUR (Brutto). Gleichzeitig wurde der überplanmäßigen Ausgabe zugestimmt.
Als nächstes wurde über einen Antrag auf Nutzungsänderung (mit baulicher Änderung) von einem Hobbyraum in einen Friseursalon beraten. Das Vorhaben befindet sich auf Flst. Nr. 509/13 auf Vöhrenbacher Gemarkung. Der Gemeinderat erteilte nach § 36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB sein Einvernehmen.
Der folgende TOP beschäftigte sich mit der Ausweisung von Parkflächen rund um das Rathaus. Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Planung zu mit dem Hinweis, dass gegenüber der Metzgerei Willmann nur 1 Parkplatz ausgewiesen werden soll.
Zuletzt ging es um die Sanierung der Vöhrenbacher Sporthalle mit Umkleideräumen und Duschen. Hier wurde über die Beantragung eines Zuschusses aus dem Förderprogramm für kommunale Sportstätten beraten. Der Gemeinderat entschied, dass die Sanierung der Umkleideräume und Duschen sowie der Sporthalle grundsätzlich weiterverfolgt werden soll. Die Maßnahme mit derzeit geschätzten Kosten von rd. 2,1 Mio. Euro wird ab dem Haushaltsjahr 2027 ff. in die Haushalts- und Finanzplanung aufgenommen. Weiter entschied das Gremium, dass auf Grundlage der vorliegenden Planung und Kostenschätzung des Büros Halder Architekten, VS-Schwenningen, ein Förderantrag im Sportstättenförderprogramm (VwV Kommunale Sportstättenbauförderung) gestellt wird. Die Verwaltung wurde beauftragt und bevollmächtigt, alles Notwendige zu veranlassen und zu beantragen. Aufgrund der hohen Anforderungen an Energetik usw. im Bundesprogramm SKS wird auf eine Teilnahme/Interessensbekundung für dieses Programm verzichtet.

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