Aus dem Gemeinderat der Stadt Vöhrenbach:
Vöhrenbach Zunächst stand die Beratung des Bebauungsplans Sondergebiet „Solarpark Hagenreute“ und 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren auf der Tagesordnung. Zunächst wurde über die im Zuge der frühzeitigen Benachrichtigung der Behörden nach § 4 (1) BauGB und über die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und entschieden. Der Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet “Solarpark Hagenreute“ mit Planzeichnung, planungsrechtlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 11.06.2026 wurde gebilligt. Auch dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Sonderbaufläche “Solarpark Hagenreute“ in der Fassung vom 11.06.2026 wurde zugestimmt. Der Gemeinderat beschloss darüber hinaus die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Ortschaftsrates Urach auf Umfunktionierung einer städtischen Wohnung in einen Jugendraum im Dorfgemeinschaftshaus Urach. Dabei stimmte der Gemeinderat nicht grundsätzlich gegen die Einrichtung eines Jugendraums. Der Ortschaftsrat Urach wurde beauftragt, die Kosten, die im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Jugendraums entstehen, zu eruieren und diese anschließend dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
In Bezug auf den Friedhof in Vöhrenbach wurden zunächst wurden die Planungen vorgestellt und beraten. Anschließend genehmigte der Gemeinderat die vorgestellte Konzeption für das Urnenfeld IB und stimmte der Anschaffung einer 14-stelligen Urnenwand (3-4-4-3) auf Grundlage des Angebots der Firma Kronimus vom 20.05.2026 in Höhe von 20.372,80 € zu. Die Urnenwand soll auf der Fläche Nr. 2 erstellt werden. Weiter beschloss der Gemeinderat die Beauftragung der Fundamentierung. Die Friedhofsverwaltung erhielt den Auftrag, die Sitzbank im BA 2 mit einzuplanen und die Kosten dazu zu eruieren. Die Anbringung einer Cortenstahltafel lehnte das Gremium ab.
Anschließend ging es um den Antrag von Langenbacher Eltern auf Kostenstabilität bei der Schülerbeförderung in Langenbach sowie Übernahme der Früh- und Mittagsbetreuung der Schüler aus Langenbach. Zunächst nahm der Gemeinderat die beantragten Punkte, dass der Preis für die Schülerbeförderung in Langenbach der erbrachten Leistung gerecht wird sowie auf die Schaffung einer langfristig verlässlichen und bezahlbaren Lösung für die Schülerbeförderung, zur Kenntnis. Der Gemeinderat stellte fest, dass die Entscheidung über Festlegung und Höhe von Eigenanteilen bei den Schülerbeförderungskosten in der Entscheidungshoheit des Kreises liegt. Eine zweite Fahrt morgens wird aufgrund der damit verbunden zusätzlichen Kosten, die bei der Stadt verbleiben würden, nicht angedacht. Ein Verzicht auf die Erhebung der Betreuungskosten für die Frühbetreuung und für die 6. Stunde-Betreuung bei Inanspruchnahme der jeweiligen Betreuung wird aus Gründen der Gleichbehandlung abgelehnt.
Der Gemeinderat stimmte der Örtlichen Bedarfsplanung für die Kindergärten St. Martin und St. Johannes für das Kindergartenjahr 2026/2027wie folgt zu und erkannte folgende Gruppen als bedarfsgerecht an:
Kapazitäten (Plätze)
insgesamt
St. Martin (Vöhrenbach)
3 Vormittagsgruppen mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ)
25 Plätze je Gruppe
1 Ganztagesgruppe (GT)
2 Krippengruppen
10 Plätze je Gruppe
(zzgl. 4 Plätze bei Platzsharing)
115 75 20 20 St. Johannes (Hammereisenbach)
2 VÖ-Gruppen mit Altersmischung
(AM = Kinder ab 2 Jahren bis Schuleintritt, insgesamt 5 Plätze U3 pro Gruppe möglich, jedes Kleinkind belegt zwei Plätze. Platzsharing ist möglich.)
22 Plätze je Gruppe
44 (incl. 10 U3 Plätze)Summe159
Gleichzeitig wurde in Bezug auf die Betreuung von Kleinkindern Platzsharing in beiden Einrichtungen ermöglicht. Im Kindergarten St. Martin wurden die Öffnungszeiten in der Ganztagsgruppe für Kinder ab dem 3. Lebensjahr von 9,25 Stunden auf 8,5 Stunden sowie in der VÖ-Krippengruppe von 7,0 Stunden auf 6,0 Stunden reduziert.
Der nächste TOP beschäftigte sich mit dem Breitbandausbau in der Stadt Vöhrenbach. Zunächst stimmte das Gremium dem Ausbau der nichtgeförderten Bereiche in Vöhrenbach zusammen mit dem Ausbau der „Grauen Flecken“ unter folgenden Bedingungen zu:
Jeder Grundstückseigentümer, der sein Grundstück an das Glasfasernetz des Zweckverbandes anschließen lassen möchte, beteiligt sich neben den Kosten der Verlegung des Lehrrohres auf seinem Grundstück, mit einem pauschalen Betrag in Höhe von 500,00 € für die Arbeiten im öffentlichen Bereich. Bevor mit den Ausbauarbeiten begonnen werden kann, haben die interessierten Grundstückseigentümer die Übernahme der aus 1) entstehenden Kosten vertraglich zuzusichern. Der Ausbau des betreffenden Straßenzuges erfolgt, wenn mindestens 30 % der Grundstückseigentümer den entsprechenden Vertrag abschließen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen im kommenden Haushalt bereitgestellt werden.
Zuletzt stand die Kommunale Wärmeplanung im Konvoi auf der Tagesordnung. Thema war ein möglicher Umstieg bzw. Verfahrenswechsel von der Landesförderung zum Konnexitätsausgleich (Wärmeplanungsgesetz). Der Gemeinderat beschloss, die freiwillige Kommunale Wärmeplanung (KWP) unter Rücknahme des Bewilligungsbescheids nicht fortzusetzen bzw. abzuschließen. Gleichzeitig wurde entschieden, die KWP im Rahmen des interkommunalen Konvois Oberes Bregtal gemäß den gesetzlichen Vorgaben (WPG- Vorgaben und finanzieller Ausgleich über Konnexitätsmittel) anzugehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen, insbesondere die Ausschreibung und Vergabe der kommunalen Wärmeplanung an ein Fachbüro. Der Anteil der entstehenden Kosten gegenüber dem Land BW soll geltend gemacht werden und dem Gemeinderat regelmäßig Bericht erstattet werden.
