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Grundbuch - Namensberichtigung oder Umfirmierung beantragen

    Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch eingetragenen Person oder Firma, können Sie eine Berichtigung des Grundbuchs beantragen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Grundbuchänderung wegen Namensänderung

    Zuständige Stelle

    Das Grundbuchamt, das für den Ort des Grundstücks zuständig ist.

    Amtsgericht Villingen-Schwenningen -Grundbuchamt-

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Ihr Name hat sich geändert, z.B. aufgrund Heirat oder Scheidung
    • Der Name Ihrer Firma hat sich geändert.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag schriftlich stellen.

    • Füllen Sie das Antragsformular aus.
    • Es muss von allen Personen, die bezüglich des von der Namensänderung betroffenen Rechts im Grundbuch stehen, unterschrieben werden.
    • Fügen Sie dem Antragsformular die erforderlichen Nachweise im Original bei.
    • Schicken Sie das Formular per Post an die zuständige Stelle. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.
    • Sofern weitere Unterlagen oder sonstige Ergänzungen erforderlich sein sollten, wird sich die für die Eintragung der Namensänderung/-berichtigung zuständige Person mit Ihnen nach Antragstellung in Verbindung setzen

    Fristen

    Keine.

    Erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über die Namensänderung im Original
      Beispiel: Eheurkunde, Scheidungsbeschluss, Handelsregisterauszug

    Kosten

    Keine.

    Hinweise

    Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen

    Rechtsgrundlage

    Grundbuchordnung GBO

    • § 12c
    • § 71 ff.

    Freigabevermerk

    06.10.2021 Justizministerium Baden-Württemberg

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