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Schulen bauen - Förderung beantragen

    Die Städte und Gemeinden sowie die privaten Schulträger bauen die Schulgebäude in Baden-Württemberg.

    Schulträger können eine Förderung für Schulbaumaßnahmen vom Land Baden-Württemberg erhalten, wenn die geplante Baumaßnahme erforderlich ist. Das Land Baden-Württemberg fördert die Baumaßnahmen von Räumen für den lehrplanmäßigen Unterricht oder den Ganztagsbetrieb von Schulen. Daneben bezuschusst das Land die Sanierung bestehender Schulgebäude.

    Zuständige Stelle

    Das Regierungspräsidium, zu dessen Bezirk die Kommune gehört, in dem die Schule liegen wird.

    Regierungspräsidium Freiburg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Das Land fördert Baumaßnahmen, wenn diese erforderlich sind.

    Bitte nehmen Sie hierzu mit der zuständigen Stelle frühzeitig Kontakt auf. berät Sie zu den Voraussetzungen für eine Förderung.

    Verfahrensablauf

    Bitte klären Sie die Erforderlichkeit Ihrer Schulbau- oder Sanierungsmaßnahme unbedingt mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium, bevor Sie mit dem Bauen beginnen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Förderantrag bis zum 1. Oktober eines Jahres. Das Regierungspräsidium berücksichtigt den Förderantrag dann für das darauffolgende Jahr.

    Erforderliche Unterlagen

    • Förderantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan
    • Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 mit Lageplan
    • Baubeschreibung

    Kosten

    Das zuständige Regierungspräsidium bearbeitet den Förderantrag kostenfrei.

    Hinweise

    Keine

    Vertiefende Informationen

    Weitere Informationen zum Schulhausbau und zur Schulbauförderung bietet Ihnen die Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg .

    Rechtsgrundlage

    Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau)

    Freigabevermerk

    04.10.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg

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