Abgemeldete Fahrzeuge haben auf öffentlichen Straßen oder Plätzen nichts zu suchen!
In letzter Zeit erreichen die Stadtverwaltung vermehrt Beschwerden über abgemeldete Kraftfahrzeuge, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass dies kein zulässiges Parken, sondern eine rechtswidrige Sondernutzung darstellt! Warum ist das verboten? Öffentliche Verkehrsflächen wie Straßen, Parkbuchten und öffentliche Plätze sind nur für zugelassene Fahrzeuge reserviert, die aktiv am Verkehr teilnehmen. Fahrzeuge ohne amtliche Kennzeichen oder ohne gültige Zulassung dürfen dort nicht stehen – auch nicht „nur für ein paar Tage“. Welche Konsequenzen drohen? Die Stadt Vöhrenbach wird künftig konsequent gegen solche Fahrzeuge vorgehen: 1. Anschreiben und „roter Punkt“: Anschreiben des Halters und betroffene Fahrzeuge werden mit einem auffälligen Aufkleber beklebt. Dies ist die letzte Aufforderung, das Fahrzeug innerhalb einer kurzen Frist selbst zu entfernen.
2. Bußgelder: Das Abstellen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet wird.
3. Zwangsgelder: Die Stadt wird zukünftig Zwangsgelder zur Durchsetzung der Beseitigung solcher Fahrzeuge durch den Halter androhen und anordnen. Diese können auch mehrfach angeordnet werden.
4. Kostenpflichtiges Abschleppen: Verstreicht die Frist fruchtlos, lässt die Gemeinde das Fahrzeug im Wege der Ersatzvornahme abschleppen. Die Kosten hierfür (Abschleppgebühren + tägliche Standgebühren und Verwaltungskosten) trägt allein der Halter.
Daher unser Appell an alle Fahrzeughalter: Stellen Sie abgemeldete Fahrzeuge nicht auf öffentlicher Verkehrsfläche ab, sondern ausschließlich auf privaten Grundstücken. Stadt Vöhrenbach– Ortspolizeibehörde –
