Fahrzeug und Bewohnerparkausweis
Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.
Besitzen Sie einen Bewohnerparkausweis? Dann sollten Sie bei Wegzug aus dem Bewohnerparkgebiet daran denken, dies der Gemeinde, die Ihren Ausweis ausgestellt hat, umgehend mitzuteilen.
Zurückgeben können Sie den Parkausweis entweder persönlich oder mit der Post.
Hinweis: Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob in Ihrem neuen Wohngebiet ein Bewohnerparkausweis notwendig ist.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
02.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg